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Begleitung von Sachverständigen – Abnahmen

Für Sicherheitsanlagen, wie Notbeleuchtung, Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Alarmierung oder auch Rauchabzüge muss gewährleistet sein, dass diese auch bei einem Stromausfall zuverlässig weiter betrieben werden können.

Erforderliche Abnahmen durch Sachverständige dokumentieren die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen und dienen ebenfalls der Feststellung von Abweichungen von Bauvorschriften und technischen Regeln zur Vorlage bei Bauaufsichtsbehörden.

Wir stehen Ihnen auch bei der Begleitung von Sachverständigenprüfungen, bei Wiederholungsprüfungen und Erstprüfungen nach technischer Prüfverordnung bei sicherheitsrelevanten Anlagen nach Baurecht, z. B durch den TÜV, Dekra oder durch
unabhängige Sachverständige mit unserer Praxiserfahrung zur Verfügung.

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